Generelle Handlungsempfehlung
Wir empfehlen diese Einschränkungen, um zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beizutragen. Gleichzeitig nutzen wir die uns gegebenen Möglichkeiten kirchlicher Präsenz, die wir in verantwortlicher Weise ausüben.
- Dokumentation von Namen, Anschrift und Telefonnummer bei Ankunft oder vorheriger Anmeldung (Ostergottesdienste).
- Maximale Anzahl der Besucher*innen nach Abstandsregel: 60 Personen
- Für eine Anmeldung muss berücksichtigt werden, dass sich als Gruppe zwei Haushalte mit maximal fünf Personen anmelden können. Kinder zwischen 0 und 14 Jahren werden nicht mitgezählt und Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr ist es erlaubt eine Alltagsmaske zu tragen. Diese Gruppen dürfen zusammen sitzen und müssen 1,5 Meter Abstand zu der nächsten Gruppe halten. Das wird bei der Platzierung berücksichtigt.
- Es erfolgt eine Platzanweisung durch Verantwortliche der Kirchengemeinde.
- Der Zutritt und das Verlassen des Veranstaltungsortes erfolgen unter Einhaltung des Mindestabstands.
- Jede*r Besucher*in ist verpflichtet, beim Betreten, Verlassen und bei Aufenthalt innerhalb des Veranstaltungsortes eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung im Sinne der Verordnung (OP-Maske/FFP2/KN95/N95) zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind nicht zum Tragen einer Maske verpflichtet.